Im Kontext seiner Argumentation für die unbegrenzte Teilbarkeit räumlicher und zeitlicher Erstreckungen bringt Aristoteles das Beispiel einer Wanderung vom Startpunkt X bis nach Theben. Wären Strecke, Zeitdauer und der Bewegungsablauf der Wanderung selbst nicht gleichermaßen in Teilabschnitte zerlegbar, ergäbe sich folgendes: Nach Theben aufgebrochen und in Theben angekommen, wäre der Wanderer trotzdem in der Zwischenzeit nicht unterwegs gewesen. Zwischen unmittelbar bevorstehender und vollendeter Wanderung gäbe es keinen Vollzug, weil keine Teilabschnitte für Strecke, Zeitdauer und Bewegungsvorgang existieren:

"Beispiel: Wer "nach Theben geht", von dem kann man unmöglich gleichzeitig sagen: "er geht nach Theben", und: "er ist auf seinem Gang in Theben angelangt."

Einige Sätze später sehr prägnant: (Wenn es unteilbare Bewegungsvorgänge gäbe), "dann gäbe es wohl eine Bewegungsform (bestehend) nicht aus Bewegungsabläufen, sondern aus Bewegungsergebnissen, und daraus, daß sich bewegt hat etwas, das sich gar nicht bewegte: denn A hat es durchlaufen, ohne es zu durchlaufen. Dann wird es also auch geben das "jemand ist angekommen", der doch gar nicht ging: diese Strecke hat er hinter sich gebracht, ohne sie zu gehen. Physica, Buch VI, 231b 30 - 232 a 11

Zurück