Der Ausdruck "subjektiv"

 

Umgangssprachliche Unschärfen in der Verwendung des Ausdrucks ‚subjektiv’ bilden eine Zu­gangsbarriere bezüglich Descartes’scher (und z.B. auch Leibniz’scher und Spinoza’scher) Ar­gumentationsansätze, bei denen die Unstofflichkeit (Immaterialität, Nicht-Exterioralität) des subjektiven Bewusstseins eine entscheidende Rolle spielt.

 

Wenn ich behaupte, ein Ufo zu sehen, dann kann meine Bekundung (Behauptung) einen Irrtum darstellen, der auf Missdeutung (einer Wahrnehmung) oder gar auf ‚Sinnentrug’ beruht (Bei­spiele: Halluzination, Fata Morgana). Wenn ich aber lediglich behaupte, dass ich glaube, ein Ufo zu sehen, und mir selbst oder andern gegenüber diesen Inhalt meines Bewusstseins bekunde, dann behaupte ich eigentlich gar nichts (über die mich umgebende Wirklichkeit), son­dern beschränke mich [in der Bekun­dung, u. U. allein „innerlich“, mir selbst gegenüber] auf mein subjektives Wahrneh­mungsbe­wusstsein, bei dem eigentlich nichts zur De­batte steht. Dieser Sachverhalt stellt für Des­cartes die ‚Unmittelbar­keit’ des den­kenden Bewusst­seins dar, den Ausdruck ‚subjektiv’ finden wir bei ihm nicht. Er spricht in Prin­cipia, § 9 nach Einführung des Ausdrucks ‚Denken’, der all das be­zeichne, „was derart in uns geschieht, dass wir uns seiner unmittelbar aus uns selbst be­wusst sind“, vom „Be­wusstsein meines Sehens und Gehens“, das „auf den Geist bezogen wird, der allein wahrnimmt oder denkt, er sähe oder ginge.“ Dies impli­ziert bereits die Unstofflichkeit des subjektiven Be­wusstseins. Argument ist: Am Dasein äußerer Dinge kann ich zweifeln. Das ‚Denken’ dagegen „erkenne“ ich „eher und sicherer als die kör­perlichen Gegenstände“, „denn man begreift es schon, während man an allem anderen noch zweifelt." (Principia, § 8) „Mate­riell“ [„körperlich“] ist das Äußere der uns umgebenden Wirk­lichkeit, „Nicht-Exterioralität“ ist das Kennzeichen der subjektiven Bewusstseinsinhalte.

 

Der Dualismus der Wirk­lichkeiten oder Wirklichkeitssphären ist also für Descartes ein Dualis­mus des Äußeren und des Nicht-Äußeren, d. i. des Inneren. Ein Dualismus des unmittelbar und mittelbar Bewussten. Ein Dualismus von Denkinhalten, weil diese Denkinhalte entweder subjektiv Gegebenes oder objektiv Gegebenes beinhalten bzw. betreffen. Ein Dualismus des Bewusstseinsinneren und des Bewusstseinsäußeren. Was hier in zwei Sphären geschieden wird, ist das Gegebene, das Wirkli­che insgesamt. Das Wirkliche ist entwe­der Denken oder äußeres Dasein, unmittelbar oder mit­telbar Gegebenes.

 

Ob man im Falle derart "subjektiven" Bewusstseins von "Erkenntnis" oder auch nur von "Be­wusstsein von unmittelbar Gege­benem" sprechen kann, führt uns auf ein Knäuel schwieriger Fragen. Erkenntnis wird oft mit objektiver Erkenntnis gleichgesetzt. Insofern ist subjektives Be­wusstsein von Empfindungs-, Wahrnehmungs- und Gedankeninhalten keine Erkenntnis. Und wie ist es mit der Formulierung „unmittelbares Bewusstsein“ oder „Bewusstsein von unmittelbar Gegebenem“? Die Formulierung: "es gibt in meinem subjektiven Bewusstsein Inhalte der und der Art" führt uns auf das Folgeproblem einer Charakterisierung und eventuell Identifizierung einzelner dieser Inhalte. Und wir stoßen auf das Folgeproblem einer unvermeidlichen Herme­neutik [Deutung, Inter­pretation] dieser Inhalte, welche die "Unmittelbarkeit" ihres Gegebenseins eventuell in Zweifel stellt.

 

Die „Unmittelbarkeit“ subjektiver Bewussteinsinhalte besteht nach D.s Ansicht in ihrer sich selbst bezeugenden subjektiven Gegebenheitsweise. Es bedarf keiner objektiven Behauptung, um solches subjektives Gegebensein zu behaupten. Dem kontrastierend ist Bewusstsein objektiver Gegeben­heiten „mittelbares“ Bewusstsein. Im Medium des subjektiven Bewusstseins stellt sich ein Sachverhalt so und so dar, und der Sachverhalt besteht tatsächlich. Das wäre sub­jektives Bewusstsein objektiver Gegebenheiten, bzw. objektives Bewusstsein. Bewusstsein kör­perlicher Wirklichkeit, die auch besteht, wenn wir wahrheitsgemäß etwas von etwas Äußerem behaupten.

 

Man kann folgende Sprechweise versuchen „Lediglich subjektive Bewusstseinsinhalte sind selbst-referentiell, d. h. in ihrem subjektiven Gegebensein beziehen sie sich lediglich auf sich selbst.“ Eigentlich beziehen sie sich nur nicht auf Äußeres, sie stehen insofern nicht für ein An­deres ihrer selbst. Sie stehen lediglich für sich selbst. Man kann sie sich selbst und andern be­kunden. Z.B. eine geglaubte Wirklichkeit kann man sich selbst und andern bekunden. „Mir scheint, dass ....“ Über objektives Gegebensein soll bewusst nichts ausgesagt sein, wenn man derart redet. Derart, mit solcher Klausel versehen, kann man über „Vor­stellungen“ und Inhalte des subjektiven Bewusstseins sprechen, bzw. sie [sich und andern] kundtun. In ge­wisser Weise ist das ein Sprechen über etwas, wobei dieses Etwas sich durch sich selbst bezeugt oder durch sich selbst [als es selbst] kundtut. Etwas und nicht nichts ist in diesem Fall Bewusstseinsinhalt, etwas und nicht nichts ist in diesem Falle Denk­barkeit. Das Subjektive ist eben auch ein Teil des Denkbaren überhaupt. Das Nicht-Exterio­riale, das Nicht-Objektive, das unmittelbar Gegebene des Denkens, das Subjektive sind also nach dieser Redeweise dasselbe.

 

In Kontrast zu lediglich subjektiv vorhandenen Denkinhalten stehen „objektive Bewusstseinsin­halte“, bzw. Bewusstsein objektiver Gegebenheiten, wenn eine Be­hauptung [Verknüpfung von geeigneten Aussageinhalten] objektiv wahr ist. Eine Aussage ist wahr dann und nur dann, wenn ein entsprechender äußerer Sachverhalt besteht. Im Falle objektiver Bewusstseinsinhalte besteht inso­fern „Mittelbarkeit“ des Bewusstseins, als subjektive Gedankeninhalte hier „fremd-referen­tiell“ auftreten, „anderes ihrer selbst“ bedeuten, bzw. sich auf etwas außerhalb ihrer selbst bezie­hen. – Insofern kann man im Falle der subjektiven Inhalte von „Für-sich-Seiendem“, bzw. von „Für-sich-selbst-Stehendem“ sprechen. Im Falle objektiver Denkinhalte wäre zu sagen: „es ist hier nicht mit sich selbst bezeugender Subjektivität getan.“ Ohne tatsächlich bestehende äußere Wirklichkeit hat eine Verknüpfung von Denkinhalten nicht den Charakter der Objektivität und ist insofern nicht Bewusstsein objektiver Gegebenheiten.

 

Folgendes erscheint mir als gangbarer Weg in der Frage der „Unmittelbarkeit“ der Denkinhalte: Ich setze den nicht- bzw. nichts-behauptenden Kundgabecharak­ter der subjektiven Bewusst­seinsinhalte als die für diese Bewusstseinsinhalte cha­rakteristische Eigenschaft an. - Wegen der Fähigkeit der Ur­teilssus­pension, bzw. Behaup­tungspa­ren­these werden wir uns der Eigentümlich­keit dieser Bewusst­seinssubjektivität bewusst. - Subjekti­ve Bewusstseinsinhalte geben sich mir kund, bzw. ich werde mir ihrer „innerlich“ bewusst, ohne damit behauptend etwas zur Debatte zu stellen. Ich werde mir gewis­ser Inhalte meines Den­kens [meines Bewusst­seins] inne, bzw. bestimmte Inhalte stellen sich in meinem subjek­tiven Bewusstsein dar. Ich werde mir mancher dieser Inhalte be­wusst, rede eventuell dar­über usw. Ob ich ein­zelne Inhalte meines subjektiven Bewusstseins kulturunabhängig und rein kon­statie­rend festzustellen vermag, lasse ich dahinge­stellt. Das Was der subjektiven Kundgabe ["was sich mir subjektiv kund gibt"], besonders wenn es dann im Weiteren zu einer äuße­ren Kund­gabe [Ver­lautba­rung] darüber kommt, gehört sehr weitgehend in einen zwischen­mensch­lichen, histo­risch kultu­rellen Zusam­menhang. Es ist unter diesem Ge­sichts­punkt keine auf eine einzelne Person beschränkte Angele­genheit. Die Inhalte meines sub­jektiven Bewusstseins sind Resultate der Wechselwirkung menschlicher Denk-, Handlungs-, Empfindungs- und Verhaltensweisen. Manches habe ich mir in meiner Denk- und Verhaltensart zueigen gemacht, manches nicht, vieles mehr oder minder. Art und Inhalt meines Denkens [und Verhaltens] beruht auf vergangenen Lernprozessen, auf der lebendigen Erfahrung mitmenschlicher Kommunikation und Kooperation, auf menschlichem Mit-, Gegen- und auch Durcheinander.

 

Ich gehe trotz vieler Bedenken von der subjektiven [nicht-objektiven] Existenz einer Sphäre sub­jektiver Be­wusstseinsinhalte aus. Die Inhalte, mit der diese Sphäre besetzt ist, sind dabei in vie­len Fällen Vorstellungen äußerer Wirklichkeit, und zwar einer auf die Körpersinne bezogenen äußeren Wirklichkeit. Im Falle begrifflicher Kennzeichnung solcher Inhalte, z. B. beim Wahr­nehmungsbewusstsein des Tageslichts, haben wir Gedanken und Wortbedeutungen im Spiel, die sich auf identifizierbare Weise wiederholt im subjektiven Bewusstsein darstellen. Hier müssen wir in der Tat an konventionelle Gebrauchsregeln für Sprachmaterialien anknüpfen, um Subjek­tives sprachlich und ge­danklich zum Ausdruck zu bringen. Insofern zolle ich dem Privatspra­chenargument Wittgensteins Tri­but, gehe aber davon aus, dass es uns erstaunlicher Weise trotz­dem gelin­gen kann, mit öffentlichen Wortbedeutungen in nicht- und nichts-behauptender Weise subjektiv sich dar­stellende Inhalte [„subjektiv Gegebenes“] zum Ausdruck zu bringen, bzw. uns selbst zu Be­wusstsein zu bringen.

 

Nehmen wir ein Beispiel für die kulturelle Vermittlung und die sich selbst bekundende Unmit­telbarkeit dieser Inhalte in einem. [Wir haben eine Äquivokation von „Unmittelbarkeit/ Mittel­barkeit“ im Spiel. Unmittelbarkeit des Dass des Gegebenseins subjektiver Denkinhalte und kul­turelle Mittelbarkeit in der Bekundung des Was dieser Gegebenheit.] Ich glaube z. B. einer Ver­suchung und Anfechtung des Teufels zu unterlie­gen. Es scheint mir, dass der Teufel mir etwas einflüstert. Ob es den Teufel, Anfechtungen u. dgl. wirklich und in allgemein nachvollziehbarer Weise gibt, sei per Behaup­tungsparenthese da­hingestellt. Wir be­ziehen hierzu methodisch-skeptische Distanz. Diese Inhalte sind sicherlich kulturell und hi­storisch [durch einschlägige Erzählungen, ev. religiöse Indoktrinierung] vermit­telt, vermute ich. Wenn ich niemals von der­gleichen Dingen gehört hätte, käme ich vielleicht nicht auf den Gedanken, dass es so etwas ge­ben könnte. Wenn es mir aber nun einmal so er­scheint [so vorkommt], [aus welchen Gründen auch immer,] dass dies oder jenes sich so und so verhält und ich mir entsprechender Inhalte be­wusst bin, dann ist dieses so und so bestimmte Be­wusstsein unmittelbar gegeben. Unmittelbar­keit des Gegebenseins bedeutet hier also: das So-und-so-Bestimmtsein des subjektiven Bewusst­seins unter Absehung von einer dar­über hinaus­ge­henden objektiven Be­hauptung. Es handelt sich um die Bestimmtheit des subjek­tiven Be­wusst­seins unter Absehung von jeglichem Be­hauptungs­anspruch, dass unabhängig von meinem Da­fürhalten etwas wirklich so oder so sei.

 

Es liegt in der [nicht-objektiven] Natur der Sache, dass das Was des subjektiv unmittelbaren Ge­gebenseins sich nicht „dingfest“ machen lässt. Der Gesichtspunkt einer enormen Suggesti­vität, Formbarkeit und Beeinflussbarkeit tritt in diesem Zusammenhang hervor. Dies ist ein wichtiger Aspekt seiner eigenar­tig kriterienlosen Existenz.

 

Das subjektive Bewusstsein der scheinenden Sonne ist Bewusstsein von etwas Subjektivem. Kriterium dafür ist nicht die tatsächliche Existenz der scheinenden Sonne, sondern die subjektive Innerlichkeit [das subjektive Innesein] des so und so geformten [„bestimmten“] Bewusstseins.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Intentionalität betrachtet ist das subjektive Bewusstsein Bewusst­sein von sich selbst. Also ist das subjektive Bewusstsein der scheinenden Sonne Bewusstein des so und so be­stimmten Bewussteins ohne objektive Kriterien dafür oder dagegen.

 

Unter dem Gesichtspunkt der intentionalen Ausrichtung [Inhalts- oder Gegen­standsbezug] sind die inneren Bewusstseinsinhalte Bewusstsein von etwas; - und nicht von nichts. Von etwas Ge­gebenem. Und zwar sonderbarer Weise vom Gegebensein ihrer selbst. Wir können von reflexi­ver Intentionalität sprechen. Dieser sich selbst bekundende Charakter der subjektiven Bewusst­seins­inhalte stellt den Sinn dar, in welchem sie ‚unmittelbar‘ sind.

 

Ein Blick zurück auf Descartes:

 

Wenn man so will, verschiebt Descartes die Feststellung, dass vermittelst [des Innewerdens] des subjektiven Be­wusstseins nichts be­hauptet werde, an dem ein Zweifel möglich sei bzw. das bestritten werden könnte, zu der Fest­stellung, das subjek­tive Bewusstsein beinhalte (und be­kunde damit) etwas Unanfechtbares, unmittelbar (allerdings ‚subjektiv’) Ge­gebenes. Wir sollten sein Zweifelsarrangement nicht lediglich als Vorbereitung seiner Theorie der apodiktisch ge­wissen Subjektexistenz, sondern zunächst einmal als Anerkenntnis einer eigenen Sphäre subjek­tiver Evidenz würdi­gen, die z. B. erst einmal vom subjektiven Wahrnehmungsbewusstsein (im Unterschied vom Be­wusstsein wirklich existierender Dinge) spricht. Diese subjektive Evidenz können wir nicht ohne Weiteres auf ob­jektive, empirische Gegebenheiten ‚zurückführen’, inso­fern wir damit schwächere, eigentlich unproblematische „Behauptungen“ oder „Bekundungen“ durch stärkere, viel wei­ter gehende Behauptungen ‚begründen’ würden. – (Die objektivistische, einer bestimmten Art von versprechen­der Wissenschaft glaubende Tendenz unserer Zeit sieht hierin allerdings kein Problem. Sie setzt auf die Objektivie­rung des Subjektiven und verzichtet auf solche Subti­litäten wie objektive, subjektive (u.a.) Evidenz. Das liegt wohl daran, dass ihr die Frage „was kann ich wissen?“ fremd geworden ist.

 

Ein Wörterbuch der deutschen Sprache erklärt die Verwendung des Ausdrucks ‚subjektiv’ an­hand folgender Wendungen: "auf das handelnde Subjekt bezogen", "ichbezogen", "persönlich", "individuell bedingt", "einseitig", "voreingenommen", "nicht dem tatsächlichen Sachverhalt ent­sprechend", "einseitig", "willkürlich", "unsachlich". Eine eher ‚subjektive’ Berichterstattung lässt in objektiver Hinsicht zu wünschen übrig. Denkbar erscheint vielleicht eine objektive, zudem in subjektiver Hinsicht eindringliche Berichterstattung, wenn sie anschaulich und gefühlswirksam ist.

 

Wenn also meine Aussagen, meine Verhaltens- und Erlebnisweisen als ‚subjektiv’ gekennzeich­net werden, dann beinhaltet das (für den Fall meiner Aussage über eine Sache) die Feststellung, dass meine Ansichten mehr mit mir selbst als mit dem Rest der Welt zu tun haben. Ebenso kann das, was ein anderer Mensch über irgendeine Sache für wahr und richtig hält, (für einen Außen­stehenden) mehr über diesen Menschen selbst als über diese Sache ‚besagen’.

 

An dieser Lesart von "subjektiv" (im Gegensatz zu "sachlich", "sachbezogen" oder "objektiv") fällt nun auf, dass sie die Rede von einer ‚Objektivität des Subjektiven’ nicht ausschließt. Nichts an dieser Lesart hindert uns, die sogenannte Subjektivität eines Menschen als objektives Faktum (in der Wirklichkeit) anzusprechen und z.B. psychologische Aussagen mit Objektivitätsanspruch darüber zu fällen. Die Subjektivität des Menschen kann nach dieser Lesart als Teil der objektiven Welt behandelt werden. Ohne Weiteres kann man im Einklang mit dieser Lesart von einer Bio­logie, von einer Physiologie usw. der menschlichen Subjektivität sprechen.

 

Eine solche Rede wird in unserer Zeit auch von vielen geführt; - mit teilweise großer Leichtfer­tigkeit. M. E. sollte man sich dabei aber im Klaren darüber sein, dass man damit eine Vorent­scheidung über die Gültigkeit eines naturwissenschaftlichen Monismus getroffen hat. Danach kann es nichts geben, was nicht auf materielle Gegebenheiten und Prozesse der objektiven Wirk­lichkeit ‚zurückgeführt’ werden kann. Als materielles Substrat der menschlichen Gefühls-Sub­jektivität gelten spezifische Bereiche der neuronalen, biochemisch und elektrophysiologisch ar­beitenden „Maschinerie“. Z. B. gewisse Hirnareale wie Amygdala, limbisches System und an­dere subkorti­kale Kontrollinstanzen, die in der Evolution früher als andere Bereiche entstanden sind und „Gefühle hervorrufen". Die Großhirnrinde selbst und andere Areale gelten als physiolo­gische Gegebenheiten, ohne die wir nicht denken, rechnen und sprechen würden. Es gibt vielver­sprechende Ansätze der naturwissenschaftlichen ‚Reduktion’ von Subjektivität, z.B. für die Themen "Fühlen und Denken". Man kann auch Fragen zum Thema des Wollens, der Freiheit und Verantwortung mit physiologischen Funktionen in Zusammenhang bringen. Auch hierzu gibt es umfangreiche einzelwissenschaftliche Forschungsergebnisse. Die Frage, die uns aber bleibt, ist, ob es sich bei dem genannten Monismus nicht lediglich um ein riesiges Forschungsprogramm handelt, eine weitgehende Absichtserklärung. Oder handelt es sich bereits um die ausgemachte Gültigkeit der projektierten allumfassenden naturwissenschaftlichen Objektivität?

 

Im Bereich logischer Wahrheiten wie z. B. dem Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch haben wir ein analoges Beispiel, wo sich ein Bereich von Phänomenen der naturalistischen Reduktion wegen einer spezifischen Eigenart [entsprechender Evidenzen oder Gültigkeitsansprüche] ent­zieht. Die Eigenart logischer Wahrheiten besteht darin, dass man sie nicht aus objektiver Erfah­rung herleiten kann, weil eine Erfahrung im Widerspruch dazu gar nicht denkbar wäre. Hier kommt es allerdings darauf an, Denk­barkeit im weitest möglichen Sinne anzusetzen, z. B. dass ich nicht etwas von etwas prädizieren kann, indem ich es nicht prädiziere.

 

Der Satz vom zu vermeidenden Widerspruch verbürgt nach Aristoteles [Metaphysik, G, 1006 a 18 ff, 1012 b, 5 ff] nicht mehr und nicht weniger als die Einheit des Bezeichneten und Gesagten, besteht also in der Forderung, dass etwas [eines] [von etwas] in einer Behauptung gesagt werde und nicht nichts. Ein solches Prinzip hat universelle Gültigkeit vor aller empirisch-objektiven Erfahrung und ist durch Hinweis auf empirische Einzelbefunde nicht zu widerlegen. Gül­tigkei­ten dieser Art [die im Verhältnis zur Undenkbarkeit des Gegenteils stehen] widersetzen sich der Rückführung und Ableitung auf [aus] empirisch-objektive[n] Beobachtungsbefunde[n] aus Gründen der spezifischen Art nicht-empirischer Evidenz. In Analogie hierzu widersetzen sich subjektive Bewusstseinsinhalte durch ihre spezifische Bewusstseinsart und Gegebenheitsweise einer Rückführung auf objektiv Emprisches. Wir entdecken in ihnen zwar nichts, was im Ver­hältnis zur Undenkbarkeit gegenteiliger Inhalte steht. In ihrem Fall entdecken wir lediglich ihre Gegebenheit in Unabhängigkeit von empirisch-objektiven Kriterien, die genannte „Unmittelbar­keit des Gegebenseins“.

 

Der Satz des zu vermeidenden Widerspruchs ist nach A. ein erstes bzw. ein letztes Prinzip aller Wahrheit und Denkbarkeit. Also ein Prinzip, dessen Gültigkeit man nicht aufgrund eines anderen Prinzips erweisen kann, sondern zum Zwecke der Argumentation bereits mitbringen muss, d. h. man muss es in seine Gültigkeit voraussetzen, wenn man Gültigkeitserwägungen anstellt. Die Wahrheit, bzw. die Gültigkeit eines solchen Prinzips, d. i. in diesem Falle seine Gültigkeit als „Denkbarkeitsgesetz“, wäre demnach in sich selbst gründend und nicht ableitbar. Es wäre gültig „aufgrund seiner selbst“ als Prinzips etwaiger Ableitungen.

 

Wir haben in unserer Betrachtung nunmehr drei Arten von Evidenz und Gültigkeit: objektive, subjektive und logische, die jeweils streng voneinander zu unterscheiden sind. Andere Arten von Evidenz, z. B. moralische Evidenz bezüglich einer schlechthin gebotenen Verhaltensnorm, kommen in Betrachtungen anderer Art hinzu.

 

Alternative zu einem Naturalismus des Logischen ist m. E. kein Hypernaturalismus, sondern ein Apriorismus des Logischen. Z.B. die logische Form, dass wir etwas von etwas denken. Konven­tionalismus der logischen Form ist eine andere Alternative, die ich hier nicht vertreten möchte. Ich gebe zu, dass sich ein Apriorismus logischer Formen leicht zu einem Arsenal absoluter Denkbarkeiten und hyperphysischer Realitäten aufbauscht.

Im Fall objektiver Erkenntnisse müs­sen wir alle logische Formen des Denkens, die wir in's Spiel bringen, auf die raum-zeitliche Wirk­lichkeit beschränken. Das ist Kantisches Gedankengut.

 

Unsere Absage an den Naturalismus des Subjektiven entspricht sozusagen dem "Erklärungslü­ckenargument": [Joseph Levine, The explanatory gap] Durch die Erörterung entsprechender ob­jektiver Zusammenhänge komme ich vielleicht bis z. B. Konzept des Denkens als Probehandeln, was sich evolutionär als zweckmäßig erwiesen haben könnte. Aber die eigenartige Subjektivität in der inneren, subjektiven Kundgabe von Wahrnehmungsbewusstsein usw. [bei dem Dahin-ge­stellt-sein-lassen objektiver Be­hauptungen] wird dabei vorausgesetzt und nicht durch die Rück­führung auf Objektives „erklärt“. Die „subjektiv bestimmten Bewusstseinszustände“, bzw. die „subjektiv existierenden Inhalte meines subjektiven Bewusstseins“ entsprechen m. E. den „Qua­lia“, die in der analytischen Philosophie der letzten Jahrzehnte diskutiert worden sind.

 

Popper, in: das Ich und sein Gehirn, spricht in diesem Zusammenhang [Physikalismus des Sub­jektiven] von ‚versprechendem Materialismus’. Für diejenigen unter uns, die den Begriff ‚Mate­rie’ so eng auslegen, dass Ener­gie, Wärme, Licht, Strahlung u. dgl. keine ‚Materie’ bzw. ‚nichts Materielles‘ sind, müssen wir sagen: Ob­jektivismus, oder ‚Physikalismus’.]

 

Unser Körper ist auf mehreren Kanälen für spezifische Reize unserer Umgebung geöffnet. An­ders gesprochen: Es gibt Schnittstellen unseres Körpers mit der uns umgebenden Wirklichkeit. Schallwellen gelangen an unser Ohr, lösen sensorische Ereignisse in unserem Körper aus, und letztlich werden wir uns einer Hörempfindung bewusst. Sichtreize treffen auf unser Auge und letztlich haben wir subjektives Sehbewusstsein einer objektiv vorhandenen äußeren Wirklichkeit. [In der Praxis ist natürlich die Korrelation mit dem objektiven Faktum interessant.]

 

Die Sinnesrezeptoren sind körperliche Gebilde, angeschlossen an ein Reizverabeitungssystem, das ebenfalls ein körperliches Gebilde darstellt. An vielen dieser Gebilden ereignen sich bioche­mische und elektrophysiologische Vorgänge, also ebenfalls objektiv-empirische Vorgänge und rufen letztlich hervor, - und hier geschieht der hiatus -, die subjektive Präsenz subjektiver Be­wusstseinsinhalte. Diese führen wiederum, - ebenfalls per hiatus -, zu anderen biochemischen und elektrophysiologischen Vorkommnissen und - per Muskelinnervation - u. U. auch zu beob­achtbarem Verhalten des Gesamtorganismus. Für den hiatus opfern wir jeweils den Grundsatz, dass Physisches nur mit Physischem korreliert. Von effektiver Erklärbarkeit des einen durch das andere rücken wir ab. Körper und Psyche [und ein Geist] wirken zusammen, aber man weiß nicht wie und kann im besten Fall erkennen, warum man das nicht wissen kann.

 

Wir sprechen von subjektiver Hörempfindung, subjektiver Sehempfindung usw. wie vom Zahn­schmerz, indem wir Objektives und Subjektives vermischend korrelieren und z. B. das [äußer­lich] Gehörte als Ursache des subjektiven Hörbewusstseins aufführen. Das ist in vielen Fällen berechtigt, aber wir sollten bedenken, dass das Objektive weder hinreichende noch notwendige Bedingung des Subjektiven ist. So kann ich etwas zu hören glauben, ohne dass ein entsprechen­der Reiz von außen an meinen Körper gelangt ist und verarbeitet wurde. Umgekehrt kann es sein, dass ich nichts höre, wo für andere durchaus etwas zu hören ist. Dies gilt sogar für den Fall eines intakten Reizverarbeitungssystems. Es besteht also ein sonderbarer Hiatus zwischen Sub­jektivem und Objektivem, eine „Emergenz“ oder „Supervenienz“, deren Eigenart das Rätsel des Subjektiven darstellt. Die subjektive Art des Bewusstseins, besonders im Kontrast mit der Be­zweifelbarkeit [im Sinne der methodischen Skepsis] alles objektiv Feststellbaren ist der ent­scheidende Punkt. [Diese Bezweifelbarkeit läßt sich auch mit der Fähigkeit des Distanzierens und des Abstrahierens in Zusammenhang bringen. Vom Materiellen kann ich mich geistig dis­tanzieren, von vielen seiner Aspekte, sogar von seiner Existenz, kann ich abstrahieren usw.]

 

Aber nun zu Descartes und seinen Nachfolgern, die in der Frage von Denken und Ausdehnung Dualisten waren. [Beiläufig gesagt denke ich, dass das nicht reicht: wir werden für Pluralismus optieren.]

 

© copyright Jürgen Baader, Bad Dürkheim, 2003