Rekapitulation
Descartes Gedankengang war folgender: Bei der Aussonderung des Bezweifelbaren aus einem großen Gesamtvorrat verschiedener Behauptungen, die zur Erwägung stehen, entdeckte er, dass etwas unbezweifelbar Gegebenes übrig bleibt. Subjektiv private Bewusstseinsinhalte, deren Bezug auf äußere Gegenstände als bezweifelbar eingestuft wurde, bleiben in ihrer sich selbst bezeugenden subjektiven Gegebenheit bestehen.
[Bezweifelbarkeit korreliert
im Fall subjektiver Bewusstseinsinhalte mit einer eigentümlichen Art von
Unbestreitbarkeit und im Falle der Existenz des denkenden Subjekts mit
‚Undenkbarkeit des Gegenteils’. Man könnte sagen: Descartes stößt über einen
Fall von assertorischer, introspektiver Gewissheit vor zu einem Fall von
apodiktischer Gewissheit, also vom Bewusstsein des Denkens zum Bewusstsein von
Denkbarkeit.]
Für subjektive Eindrücke und
in ihrer Gültigkeit problematisierte Aussageinhalte wird kein Kriterium
objektiven Gegebenseins gefordert, weil in diesem Fall keine bestreitbare
Behauptung aufgestellt wird. Es ergibt sich ein wesentlicher Unterschied
zwischen der Subjektivität für die erste Person singularis und der Subjektivität
des andern insofern, als eine Behauptung über die Subjektivität des andern
diese Art von Unbestreitbarkeit nicht besitzt. „Du denkst, insofern kannst du
auch sicher sein, dass du existierst.“ – Das ist keine gültige Paraphrase von
Descartes Ansatz. Ob der andere denkt oder nicht denkt, ist zunächst einmal
keine Frage absoluter Evidenz, letztlich aber auch keine Frage hinreichender
empirischer Evidenz in der Art, dass es hinreichende objektive Kriterien für
subjektives Bewusstsein geben könnte.