Grundsätzliches zur
Kant-Rezeption
Über den Satz: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen
ohne Begriffe sind blind.“ [B 75] Wenn er wahr ist, aufgrund von welcher [Art
von] Evidenz ist er wahr?
Ich gebe hier eine bewusst unkonventionelle Darstellung der Philosophie Kants. Das Herzstück dieser Philosophie besteht in einer Kritik der reinen Vernunft. Diese Tatsache ist allgemein anerkannt. Was aber soll „reine Vernunft“ sein, und was ist hier von wem [an was] zu „kritisieren“, bzw. zur Entscheidung zu bringen?
Es geht Kant z. B. um eine Theorie der „Metaphysik“. Was aber ist Metaphysik? Kant hält die nicht-empirische, nicht-hypothetische Erkenntnisart für das charakteristische Merkmal „metaphysischer“ Erkenntnis. Nicht-empirische und nicht-hypothetische Erkenntnis, und zwar „aus bloßen Begriffen“ [bzw. „rein aus Begriffen“], „die wir haben“ oder jedenfalls bilden können, das sei Metaphysik. Keine „empirischen“, auf Beobachtung und Experiment beruhenden Aussagen, aber auch kein bloßes Wortbedeutungswissen, sondern irgendwelche Aussagen mit nicht-hypothetischem Gültigkeitsanspruch und nicht-hypothetischem Gültigkeitscharakter; dazu noch rein gedanklich, begrifflich und „spekulativ“ argumentierend, das ist bei Kant Metaphysik. Es geht hier um Evidenzen, die empirische Einzelbefunde durch die Art ihrer umfassenden Allgemeingültigkeit oder den Notwendigkeitscharakter ihres Inhalts übertreffen.
Als Beispiel solcher Aussagen können m. E. Aussagen über das innere Ich des Bewusstseins sehr gut dienen. Man entwirft dabei den Begriff einer absoluten Bedingung des Denkens, reflektiert also auf die Nicht-Hinweg-Denkbarkeit des inneren Ich und erörtert mit rein begrifflichen Argumenten, ob da etwas sei [„in“ unserem Bewusstsein], was der Hinfälligkeit des gewöhnliche raum-zeitlichen Daseins überhoben ist. – Aber auch z. B. ein allgemeines Kausalitätsprinzip, wonach nichts ohne „Ursache“ geschehen kann, ist ein Beispiel für eine Annahme, welche eine gegebene Menge an tatsächlich erhobenen Einzelbefunden übersteigt. [Kant erörtert das Kausalitätsprinzip in ungefähr folgender Variante: es kann nichts geschehen, ohne dass es eine Regelmäßigkeit gibt, wonach es (das Geschehnis) aus vorangegangenen Bedingungen folgt.]
Frage ist nun, ob [und wie] in der Weise rein begrifflich geführter Argumentationen überhaupt etwas erkannt werden kann. Ohne empirische Beobachtungen und Experimente, bzw. weit über empirische Einzelaussagen hinausgehend. Eine entsprechende Theorie wäre eine Theorie bezüglich der „Möglichkeit von Metaphysik“. Da der projektierte nicht-empirische Gültigkeitscharakter von Metaphysik bei Kant der „zielführende“ Leitgedanke bezüglich der gesuchten Erkenntnisart darstellt, könnte man schlicht von einer Untersuchung über die Möglichkeit von „absoluter“, nämlich in nicht-hypothetischer Weise gültiger Wahrheit sprechen. Kann es die Erkenntnis solcher Wahrheiten geben? Welche Fragen können sie betreffen? Solche Wahrheiten müssten den Charakter zweifelsfrei gültiger, mit begrifflichen Mitteln erkennbarer Wahrheiten haben. Gibt es dergleichen? Kann es dergleichen überhaupt geben?
Kant versuchte nun, seine Zeitgenossen [und Leser] in der Motivierung dieses Projekts etwas zu überrumpeln, indem er sich darauf berief, dass es in allen Wissenschaften Beispiele von dergleichen Wahrheiten gäbe. Dieser abkürzende Weg [der Motivierung seines Projekts] hat sich als ungünstig erwiesen.
Ich gehe davon aus, dass Kant
sich auf Standpunkte berufen hat, die vom Gang der Wissenschaften [bald] überholt
worden sind. In der Philosophie der Mathematik ist man nach der Erfindung
nicht-euklidischer Geometrien andere Wege gegangen, als er sich vorstellen
konnte. Kant nahm an, elementare geometrische und arithmetische Aussagen seien
in nicht-hypothetischer Weise wahr aufgrund einer Fähigkeit einer „Anschauung a
priori“. Heute ist nicht einmal mehr klar, ob man solche Aussagen überhaupt als
wirklichkeitsbezogene wahre Aussagen auffassen kann und nicht vielmehr als
grundlegende Vereinbarungen in einem Spiel nach Regeln. Derart wäre nicht der
Begriff „Wahrheit“, sondern eher der Begriff „Zweckmäßigkeit“ am Platze. Am
Konzept eines axiomatischen Aufbaus der Geometrie hält man auch heute noch
fest, aber die grundlegenden Aussagen und Begriffe sind keine „absoluten“
Wahrheiten mehr, bzw. bei den Begriffen: keine auf aproirische
Wirklichkeitsstrukturen bezogene Erkenntnisinhalte.
In der Philosophie der Logik
und Arithmetik haben sich durch Frege und Russell
neue Wege eröffnet. Kants arithmetischer Satz „5 + 7 = 12“ gilt heute als
„analytisch“ insofern, als man ihn auf höherstufige Quantorenlogik,
Zahlen, „+“ und „=“-Definition zurückführen kann. Allein die „potentielle“
Unendlichkeit des Weiterzählens, welche im „logizistischen“
Grundlegungsprogramm der Arithmetik eine Zusatzannahme erfordert, folgt nicht
aus diesen Definitionen.
Eine weitere Berufungsinstanz
für Kant war Newtons Physik. Aber auch die Rolle von Newtons Physik sieht man
heute anders, als Kant es tat. Die Relativitätstheorie hat den
Gültigkeitscharakter dieser Physik relativiert und vor allem den Apriorismus von Kants Raum-Zeit-Philosophie angegriffen,
wenn auch m. E. verkürzt rezipiert. – „Verkürzt“
deshalb, weil sich Kants Raum-Zeit-Lehre nicht in der Philosophie geometrischer
Grundaussagen erschöpft. Beispiel für eine solche geometrische Grundaussage
war: „Zwischen zwei Punkten ist die Gerade die einzige kürzeste Verbindung.“
Beschäftigt man sich aber z. B. mit einer Geometrie der Kugeloberfläche und
nimmt diese Art von Fläche als Beispiel einer zweidimensionalen
„Mannigfaltigkeit“, sieht man, dass es zwischen Nord- und Südpol einer solchen
Fläche verschiedene „kürzeste“ Verbindungen gibt. Die heutigen Ansichten über das
Thema „Geometrie und Erfahrung“ haben sich weit von Kants Auffassungen
entfernt. In diesem Falle Einstein mit unüberbietbarer Prägnanz: „Insofern
sich die Sätze der Mathematik auf die Wirklichkeit beziehen, sind sie nicht
sicher, und insofern sie sicher sind, beziehen sie sich nicht auf die
Wirklichkeit.“ Ordnet man dem geometrischen Begriff der Geraden den
physikalischen Weg des Lichtes zwischen zwei physikalischen „Punkten“ zu, wird
die Frage nach der Art der Geometrie des durchstrahlten Raumes zu einer Zweckmäßigkeitsfrage
[bezüglich des Aufbaus unserer Theorien] im Zusammenspiel geometrischer und
physikalischer Entwürfe. [Stegmüller spricht von „Konvention, Empirie und
Einfachheit in der Theoriebildung“ und trägt in Band II seiner „Probleme und
Resultate der Wissenschaftstheorie“ Überlegungen zur wissenschaftstheoretischen
Bedeutung der Allgemeinen Relativitätstheorie vor.]
Auch aus der Quantenphysik
heraus sind Angriffe auf Kants Konzeptionen erfolgt. Sein Festhalten an
kausaler Notwendigkeit und „Determinismus“ in der Natur hat einem Indeterminismus [in Gestalt determinierter Wahrscheinlichkeiten],
zumindest für den Bereich subatomarer Geschehnisse, weichen müssen.
Genau genommen werden also
sämtliche Berufungsinstanzen und Beispiele Kants für „synthetisches Apriori“ in der Arithmetik , der
Geometrie und in den Naturwissenschaften bestritten. Mit der Anknüpfung an den
damals zeitgenössischen Stand der wissenschaftstheoretischen Meinung hat sich
Kant für die Motivierung seines synthetischen Apriori
also auf lange Sicht keinen guten Dienst erwiesen. Damals [wie heute] war es
ein [übliches] argumentum ad hominem,
sich auf den „Stand der Wissenschaft“ zu berufen. Heute aber bringt es Kant in
den Verdacht, von falschen Voraussetzungen ausgegangen zu sein. Das ist
sozusagen der Fluch des argumentum ad hominem.
In meiner Lesart geht es bei Kants Projekt einer „Kritik der reinen Vernunft“ nicht um eine Theorie der erfahrungswissenschaftlichen Rationalität, auch nicht um eine Philosophie der Arithmetik und Geometrie, sondern, zumindest hauptsächlich, um eine Theorie nicht-empirischer Rationalität. Genau deshalb handelt es sich ja auch um eine Theorie der Möglichkeit von Metaphysik. Es gibt durch die Raum-Zeit-Lehre durchaus Berührungspunkte mit einer Theorie der empirischen Rationalität, aber das eigentliche Thema ist zunächst die nicht-empirische Rationalität. Kants Philosophie der Arithmetik, Geometrie und auch Naturwissenschaft enthält Auffassungen, die vom „Stand der Wissenschaft“ überholt worden sind. Aber viele seiner Betrachtungen über die Möglichkeit nicht-empirischer Erkenntnisansprüche sind m. E. nicht überholt. Es ist hauptsächlich der Einstieg in die Untersuchungen, der von den falschen Berufungen belastet wird.
Kant hat also seine Untersuchungen über die „Möglichkeit der Erkenntnis a priori“ durch spezielle wissenschaftstheoretische Behauptungen motivieren wollen. Das hat sich aus heutiger Sicht als Missgriff erwiesen. Es belastet die Diskussionen über Kant. Wirft man aber einen Blick in die „Einzelheiten“ seiner Erörterungen, fällt einem auf, dass er einen Ansatz von außerordentlich prinzipieller Allgemeingültigkeit verfolgt. Er hält [umfassende] Aussagen über die prinzipielle Möglichkeit von Erkenntnis für möglich. So können wir z. B. „voraussehen“, dass jegliche, uns mögliche Erkenntnis begrifflich und urteilsmäßig „aufgebaut“ bzw. beschaffen sein muss. Sie muss prinzipiell bestimmte Anforderungen der „Denkform“ erfüllen. Und sie muss andererseits, zumindest irgendwie, etwas mit der raum-zeitlich „aufgebauten“ Wirklichkeit zu tun haben. Das meinte der berühmte Satz „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ [B 75] – Das ist ein Satz über die prinzipielle Beschaffenheit von erkennbarer Wahrheit überhaupt. Er sagt etwas über die Möglichkeit von Erkenntnisansprüchen aller Art, also empirischer, eventuell auch nicht-empirischer und metaphysischer Art. Er sagt etwas über die Art der Möglichkeit von „absoluter“, prinzipieller Wahrheit. Frage ist natürlich, wie ein Satz von so außerordentlicher Allgemeinheit selbst in seiner Gültigkeit erwiesen werden kann.
Ich scheue mich davor zu
sagen, der Satz sei „selbst-referentiell“, ein
Ausdruck, den man in bestimmten Diskussionen [z. B. über „Systemtheorie“] heute
oft hört. Genau genommen nimmt er nur in Anspruch: „die Möglichkeit seiner
selbst und die Möglichkeit von erkennbarer Wahrheit überhaupt.“ Er „referiert“
auf eine epistemische Modalität, auf eine Art des
Erkennens überhaupt und somit auch auf eine Art des allgemeingültigen,
nicht-hypothetischen Erkennens.
Die Wendung von der „Erkenntnis aus bloßen Begriffen“ ist beachtenswert. Aus Begriffen, „die wir haben“ oder jedenfalls bilden können. Kriterium für die „Möglichkeit“ eines Begriffs ist lediglich Denkbarkeit, nicht die tatsächliche Verbreitung des „Denkinhalts“ im allgemeinen Sprachgebrauch. Kant glaubt aber, im Sprachgebrauch begriffliche Komponenten vorzufinden, die nach entsprechender Reinigung von Konnotationen, eventuell auch Assoziationen, sich als Begriffe von prinzipiellen Erfordernissen erkennbarer Wahrheit [und ihr entsprechender Wirklichkeit] erweisen lassen. So ist z. B. der Begriff eines inneren Ichs des Bewusstseins der Begriff einer absoluten Bedingung [vom „Überhaupt“] des Denkens. So sind z.B. die Begriffe von Raum und Zeit Begriffe von Erfordernissen für einen etwaigen inhaltlichen Bezug unseres Denkens auf eine etwaige Wirklichkeit. Erörtert man nun Fragen des Zusammenspiels solch verschiedenartiger Anforderungen etwaiger Erkenntnis- oder Wissensansprüche, hat man in den Zugang zu den eigentlichen Themen der „Kritik“ gefunden.
Beachtenswert ist nun die Art selbst dieser Theorie bezüglich der Möglichkeit von nicht-hypothetischer, allgemeiner und erkennbarer Wahrheit. Sie selbst ist ein Fall von nicht-empirischer, nicht-hypothetischer Theorie „aus bloßen Begriffen“. Sie selbst ist Theorie a priori. Ich habe bereits die Aussage von den leeren Gedanken und den blinden Anschauungen zitiert. Einer solchen Aussage, wenn sie gültig ist, muss Erkennbarkeit bezüglich der Möglichkeit von erkennbarer Wahrheit überhaupt zugrunde liegen. Die Erkenntnis der Erkenntnisart ist selbst auch Erkenntnis. Wir vermögen sozusagen nicht hinter den Rücken unserer Erkenntnisfähigkeit zu gelangen. Dies ist nicht möglich, dies ist auch nicht erforderlich. Es genügt, sich darüber zu verständigen, dass wir etwas Prinzipielles für alle Art der uns möglichen Erkenntnis „voraussehen“ können, obwohl wir nicht alle möglichen Erkenntnisse in Schriftform vor uns ausgebreitet liegen haben können, um sie Fall für Fall auf ihre Eigenart hin analysieren zu können. Die begriffliche, urteilsmäßige und argumentationsmäßige Beschaffenheit sehen wir voraus, sowie die prinzipielle „Tatsache“, dass sie alle nicht von raum- und zeitloser Wirklichkeit handeln können. Umgekehrt ausgedrückt: selbst im Falle sehr abstrakter Erkenntnisse müssen diese noch etwas mit der raum-zeitlich ausgebreiteten Wirklichkeit zu tun haben. Derart sind die Beispiele für prinzipielle Begriffe von Anforderungen an Erkenntnis überhaupt. Wenn man erkennt, dass man derart allgemeine Begriffe von Anforderungen an Erkenntniswahrheit hat bzw. haben kann, erkennt man, dass eine Erkenntnis der Erkenntnisart etwas Mögliches ist. Man vollzieht mit der Erkenntnis der Erkenntnisart selbst Erkenntnis und bewegt sich nicht hinter dem Rücken des Bewusstseins.
Insofern also eine Erkenntnis der Erkenntnisart etwas
Mögliches ist, ist sie selbst ein Beispiel für die Möglichkeit einer
erkennbaren, absoluten Wahrheit. Ich möchte noch einen Schritt hinzufügen:
[Allein] der Bezug auf die [prinzipielle] Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt
vermag etwaigen nicht-empirischen Erkenntnissen Sachbezug zu gewähren.
Nicht-hypothetische Theorie ist also nur möglich als Theorie der allgemeinen,
empirischen und nicht-empirischen Erkenntnisform. Bezeichnet man empirische
Erkenntnis als „ex datis“, nicht-empirische
Erkenntnis als „ex principiis“, dann besteht das Vorhaben
Kants darin, zu zeigen, dass eine Erkenntnis ex principiis
nur möglich ist als Erkenntnis der prinzipiellsten Anforderungen an eine
Erkenntnis ex datis. Die „Theorie der Erfahrung“ ist
also nicht das eigentliche Thema der Kritik. Sondern der Bezug auf „die
Möglichkeit der Erfahrung“ allein vermag unseren Erkenntnissen a priori
„Realität“ zu verschaffen. Als formale, sehr allgemeine und sehr prinzipielle
Theorie des Empirischen vermag eine nicht-hypothetische Erkenntnis ihren
Gültigkeitsanspruch zu erfüllen, nicht aber als Theorie außerräumlicher und
überzeitlicher Wirklichkeit[en]. Absolutes Wissen ist möglich, aber lediglich
sehr allgemeine und sehr prinzipielle Fragen der „Erkenntnis überhaupt“
betreffend. Man könnte auch sagen: lediglich Trivialitäten betreffend, die aber
wegen ihres so allgemeinen und prinzipiellen Charakters keine Trivialitäten,
sondern etwas sehr Grundsätzliches darstellen.
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum die Frage nach dem nicht-empirischen Wissenkönnen für Kant so bedeutend war. Es ist die Frage nach dem nicht-hypothetischen Wissen, die ihn antrieb. Mit der transzendenten Metaphysik lief es z. B. auf Erkenntnisansprüche dieser Art hinaus. Sie fiel [bei Kant] der Grenzziehung zwischen wirklicher und angeblicher Wissbarkeit zum Opfer, weil sie ex negativo, zumindest implizit, außerräumliche und überzeitliche Undinge propagierte. Aber auch Mathematik, Geometrie und Logik wird unter diesem Gesichtpunkt fragwürdig und interessant. Deshalb war es für Kant, nach seinen [falschen] Voraussetzungen klar, dass auch hier ein Problem des nicht-hypothetischen Wissenkönnens vorliegen müsse. Er beantwortete das [ihm aufgegangene] Problem nach seiner prinzipiellen Leitlinie, dass das nichthypothetische Wissen ja die „Form der Erfahrung“ betreffen [beinhalten] könne, die in allen empirischen Erkenntnissen zwangsläufig enthalten sei. Nach heutigen mathematischen Grundlagendiskussionen besteht dieser Interpretationsbedarf allerdings nicht. „5 + 7 = 12“ ist analytisch wahr, und dass die Gerade die kürzeste Verbindung ist zwischen zwei Punkten, das ist nur innerhalb der euklidischen Geometrie „gültig“, wobei die euklidische Geometrie nicht einmal die zweckmäßigste Geometrie für die Beschreibung des kosmischen Raums darstellt. Der kosmische Raum fügt sich besser dem Beschreibungsmuster Riemann’schen Geometrie, in der z. B. die Winkelsumme eines realen Dreiecks ungleich 180 Grad sein kann.
Aber die Frage nach „dem Überhaupt“ des Wissenkönnens [mit Ansprüchen auf erkennbare Wahrheit verbunden] ist natürlich nach wie vor aktuell. Wenn es hier ein prinzipielles Kriterium gibt, dann hat man für allgemeine Fragen des Glaubens und Wissens einen grundsätzlichen Anhaltspunkt, nach dem zwar sehr vieles, aber nicht alles als möglich gelten kann.
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