Modalbestimmung 'möglich im Sinne prinzipieller Denkbarkeit'

 

Möglich (im Sinne prinzipieller Denkbarkeit) ist vielerlei. Aber folgendes ist nicht möglich: die Nicht-Existenz des denkenden Ich im Vollzug denkender Erwägung. Möglich (im Sinne prinzipieller Denkbarkeit) ist z.B., dass ich eine andere Person bin, als ich zu sein glaube. Es ist sogar möglich (im Sinne ...), dass ich überhaupt keine Person mit biographischer Wirklichkeit bin. Nicht möglich aber ist, dass ich im Vollzug denkender Erwägung kein denkendes Wesen bin.

Aus dieser Sicht prinzipieller Denkbarkeit wird m. E. plausibel, dass wir bei Kant ein Konzept von formaler Logik finden, dem zufolge die Existenz des  "logischen Ich" an die Spitze der formalen Logik  gehört; - (und nicht erst an die Spitze der von Kant geplanten transzendentalen Logik). Der begriffliche und urteilsmäßige Charakter unserer Erkenntnis kann aus der Existenz des inhaltsleeren Ich abgeleitet werden. Widerspruchsfreiheit des Denkens und die Möglichkeit des Bewusstseins 'Ich denke' sind identische Forderungen (an gedankliche Erwägungen aller Art). Warum Kant ein Paralogismenkapitel bezüglich der reinen Seelenlehre schreibt, damit letztlich dann doch auf eine Art Scheinreferenz des Selbstbewusstseins pocht, steht auf einem anderen Blatt. Das Blatt heißt 'Raum-Zeit-Struktur' als Apriori-Kriterium sachhaltiger Referenz.