Modalbestimmung 'möglich im Sinne prinzipieller Denkbarkeit'
Möglich (im Sinne
prinzipieller Denkbarkeit) ist vielerlei. Aber folgendes ist nicht möglich: die
Nicht-Existenz des denkenden Ich im Vollzug denkender Erwägung. Möglich (im
Sinne prinzipieller Denkbarkeit) ist z.B., dass ich eine andere Person bin, als
ich zu sein glaube. Es ist sogar möglich (im Sinne ...), dass ich überhaupt
keine Person mit biographischer Wirklichkeit bin. Nicht möglich aber ist, dass
ich im Vollzug denkender Erwägung kein denkendes Wesen bin.
Aus dieser Sicht
prinzipieller Denkbarkeit wird m. E. plausibel, dass wir bei Kant ein Konzept
von formaler Logik finden, dem zufolge die Existenz des "logischen Ich" an die Spitze der
formalen Logik gehört; - (und nicht erst
an die Spitze der von Kant geplanten transzendentalen Logik). Der begriffliche
und urteilsmäßige Charakter unserer Erkenntnis kann
aus der Existenz des inhaltsleeren Ich abgeleitet werden. Widerspruchsfreiheit
des Denkens und die Möglichkeit des Bewusstseins 'Ich denke' sind identische
Forderungen (an gedankliche Erwägungen aller Art). Warum Kant ein
Paralogismenkapitel bezüglich der reinen Seelenlehre schreibt, damit letztlich
dann doch auf eine Art Scheinreferenz des Selbstbewusstseins pocht, steht auf
einem anderen Blatt. Das Blatt heißt 'Raum-Zeit-Struktur' als Apriori-Kriterium sachhaltiger Referenz.